Moin, Leute! Google hat diese Woche eine Bombe platzen lassen, die in der Tech-Presse erstaunlich wenig Aufmerksamkeit bekommen hat. Ab dem 3. August 2026 will der Konzern IP-Adressen von Nutzern aus der EU, dem UK und der Schweiz für Werbe-Tracking und Personalisierung verwenden. Ja, richtig gelesen – die gleichen IP-Adressen, die Google bisher ’nur‘ für Routing und Betrugsprävention genutzt hat, werden bald zur Identifikation eurer Geräte herangezogen.
Das ist ein ziemlicher Paradigmenwechsel, wenn man bedenkt, dass Google selbst solche Praktiken früher als ‚falsch‘ bezeichnet hat. Zeit, das Ganze mal genauer unter die Lupe zu nehmen.
Was genau ändert sich ab August?
Am 17. Juni 2026 hat Google eine E-Mail an alle AdSense-Publisher und Werbetreibende verschickt. Der Inhalt: Ab dem 3. August (oder kurz danach) werden IP-Adressen in der EU, dem UK und der Schweiz für sogenannte ‚IP-based measurement and personalization solutions‘ genutzt.
Das Perfide daran: Google sammelt diese IP-Adressen bereits – über Customer Tags, SDKs, HTTP-Anfragen und Advertiser-Uploads. Bisher wurden sie aber primär für Traffic-Routing und Spam-Bekämpfung eingesetzt. Jetzt kommt ein neuer Verwendungszweck hinzu: die Geräte-Identifikation für Werbezwecke.
Google verpackt das Ganze natürlich in schöne Worte wie ‚Privacy-Enhancing Technologies‘ – darunter On-Device-Processing, Trusted Execution Environments und Secure Multi-Party Computation. Klingt fancy, ändert aber nichts am Kern der Sache.
Warum das unter der DSGVO problematisch ist
In der EU und dem UK gilt eine IP-Adresse als personenbezogenes Datum. Das ist keine Auslegungssache, das ist geltendes Recht. Und genau hier wird es spannend: Die Nutzung einer IP-Adresse zur Geräte-Identifikation für Werbung erfordert nach EU- und UK-Recht eine explizite Einwilligung.
Das Timing von Google ist dabei bemerkenswert ungünstig – oder je nach Perspektive auch dreist. Erst am 18. Mai 2026 hat das britische ICO (Information Commissioner’s Office) der Regierung empfohlen, striktere Consent-Regeln für Online-Werbung einzuführen. Cross-Service-Tracking und Nutzer-Profiling sollen demnach weiterhin zustimmungspflichtig bleiben.
IP-basierte Personalisierung fällt genau in diese Kategorie. Das ICO hatte solche Praktiken Ende 2024 sogar als ‚unverantwortlich‘ bezeichnet. Diese Einschätzung wurde bisher nicht zurückgezogen. Ob es nach dem 3. August zu Durchsetzungsmaßnahmen kommt, bleibt abzuwarten.
Fingerprinting durch die Hintertür?
Hier liegt der eigentliche Knackpunkt: Die Kombination von IP-Adressen mit anderen technischen Signalen ist ein Baustein des sogenannten Device Fingerprinting – also der Praxis, Geräte zu identifizieren, wenn Cookies blockiert oder gelöscht werden.
Kritiker argumentieren, dass Google mit diesem Schritt die Möglichkeit erweitert, Nutzer über verschiedene Dienste und Geräte hinweg zu tracken. Das steht in direktem Widerspruch zu dem, was Datenschutz-Verfechter seit Jahren fordern.
Google schiebt die Compliance-Verantwortung elegant an die Werbetreibenden ab. Die müssen nach Googles EU User Consent Policy eine gültige Einwilligung einholen. Praktisch für Google, weniger praktisch für alle anderen.
Was ihr als Nutzer tun könnt
Die gute Nachricht: Ihr seid nicht völlig machtlos. Hier ein paar konkrete Maßnahmen:
Consent-Prompts ablehnen: Wenn euch Cookie-Banner und Consent-Dialoge nerven – lehnt nicht-essentielle Cookies ab. Das ist der einfachste Schutz.
Google-Einstellungen anpassen: Unter myadcenter.google.com könnt ihr sehen, welche Themen und demografischen Daten Google mit eurem Konto verknüpft. Schaltet ab, was ihr nicht wollt.
Privacy-Browser nutzen: Firefox oder Brave bieten zusätzliche Tracking-Schutzfunktionen, die über das hinausgehen, was Chrome von Haus aus mitbringt.
VPN verwenden: Ein VPN maskiert eure IP-Adresse gegenüber Werbe-Endpunkten. Das eliminiert die IP nicht als Identifier, ändert sie aber.
Nutzer-seitige Kontrollen für IP-basierte Personalisierung will Google übrigens erst später im Jahr – oder Anfang 2027 – bereitstellen. Bis dahin seid ihr mit den genannten Optionen auf euch gestellt.
Mein Fazit: Ein Schritt in die falsche Richtung
Ich sage es, wie es ist: Diese Entscheidung von Google ist enttäuschend, aber leider nicht überraschend. Der Konzern hat 2024 bereits seinen Widerstand gegen Fingerprinting aufgegeben. Jetzt folgt der logische nächste Schritt.
Was mich besonders stört: Google verkauft das als datenschutzfreundliche Innovation, während Regulierungsbehörden genau das Gegenteil sehen. Die Verantwortung wird auf Werbetreibende abgewälzt, und die Nutzer-Kontrollen kommen erst, wenn das System längst läuft.
Mein Rat? Nutzt die verfügbaren Schutzmaßnahmen, passt eure Einstellungen an und bleibt wachsam. Die Datenschutz-Landschaft in der EU ist dynamisch – es würde mich nicht wundern, wenn hier noch regulatorische Reaktionen folgen. Bis dahin liegt es an uns, selbst aktiv zu werden.
Bleibt sicher da draußen!
– Dario


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